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   BGH, 02.04.1985 - 4 StR 116/85   

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https://dejure.org/1985,16622
BGH, 02.04.1985 - 4 StR 116/85 (https://dejure.org/1985,16622)
BGH, Entscheidung vom 02.04.1985 - 4 StR 116/85 (https://dejure.org/1985,16622)
BGH, Entscheidung vom 02. April 1985 - 4 StR 116/85 (https://dejure.org/1985,16622)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Unzureichende Feststellungen zur Absicht der Weiterveräußerung von Betäubungsmitteln

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 30.06.1960 - 2 StR 147/60

    Voraussetzungen für die Bildung einer Gesamtstrafe - Zum Begriff der "früheren

    Auszug aus BGH, 02.04.1985 - 4 StR 116/85
    Der Umstand, daß das Berufungsurteil nur noch den Strafausspruch betraf, ist dabei unerheblich, denn auch ein solches Urteil ist eine tatrichterliche Sachentscheidung im Sinne des § 55 Abs. 1 Satz 2 StGB (vgl. BGHSt 15, 66, 69/70; Stree in Schönke/Schröder 21. Aufl. § 55 StGB Rdn. 9; Dreher/Tröndle 42. Aufl. § 55 StGB Rdn. 4, jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 03.11.2015 - 4 StR 407/15

    Nachträgliche Bildung einer Gesamtstrafe (Zäsurwirkung: letztes Urteil, in dem

    Dies kann auch ein Berufungsurteil sein, sofern wenigstens noch über einen Teil der Strafe - zu der auch die Entscheidung über eine Strafaussetzung gehört - zu befinden war (BGH, Beschluss vom 30. Juni 1960 - 2 StR 147/60; BGHSt 5, 66, 69 f.; vgl. Beschluss vom 22. Februar 2012 - 4 StR 22/12, NStZ-RR 2013, 7; Beschluss vom 2. April 1985 - 4 StR 116/85, S. 3 f.; Bringewat, Die Bildung der Gesamtstrafe, 1987, Rn. 200; Fischer, StGB, 62. Aufl., § 55 Rn. 6).
  • BGH, 19.11.2019 - 2 StR 455/19

    Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe

    Dazu genügt eine Entscheidung über die Aussetzung zur Bewährung (BGHSt 15, 66; BGH, Beschluss vom 8. Juni 2016 - 4 StR 73/16, NStZ-RR 2016, 348, 349; BGH, Beschluss vom 3. November 2015 - 4 StR 407/15; BGH, Beschluss vom 2. April 1985 - 4 StR 116/85; Fischer StGB 66. Auflage § 55 Rn. 6).
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